Arbeitsnachweis

Was Ihnen Ihr Chef als Arbeitsnachweis bescheinigen muss

Auch mündlich geschlossene Verträge haben ihre Gültigkeit. Damit müssen Sie sich als Arbeitnehmer jedoch nicht zufriedengeben. Vielmehr haben Sie das Recht, einen Arbeitsnachweis bei Ihrem Chef einzufordern. Bei diesem Nachweis handelt es sich demnach um ein schriftliches Dokument, welches die wesentlichen Vertragsbedingungen, auf die Sie sich geeinigt haben, aufführt. Spätestens einen Monat, nachdem das verabredete Arbeitsverhältnis begonnen hat, muss der Chef Ihnen diesen Nachweis aushändigen. Lediglich dann, wenn Sie ohnehin nur einen Monat bei diesem Unternehmen arbeiten werden, entfällt diese Verpflichtung. Doch was muss alles in dem Arbeitsnachweis enthalten sein, damit dieser als vollständig gilt?

Welche Angaben gehören in den Arbeitsnachweis?

Die Gesetzgebung zu dieser Art des Nachweises macht klare Aussagen dazu, wie der Inhalt dieses Dokuments zu gestalten ist. In der Zusammenfassung sind es diese Angaben, die unerlässlich sind:

  • Der Name und die Adresse beider Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses im Falle einer Befristung
  • Informationen zum Arbeitsort, insbesondere bei mehreren Arbeitsorten
  • Kurzbeschreibung der zu übernehmenden Aufgaben des Arbeitnehmers oder Jobtitel
  • Höhe und Zusammensetzung des Gehalts
  • Vereinbarte Arbeitszeiten
  • Jährlicher Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Allgemeine Hinweise, falls Tarifverträge, Dienstvereinbarungen oder ähnliches bei diesem Arbeitsverhältnis eine Rolle spielen
  • Unterschrift des Arbeitgebers

Wie könnte ein Arbeitsnachweis konkret aussehen?

Damit Sie sich ein Bild davon machen können, wie ein Arbeitsnachweis konkret aussehen könnte, folgt das nachfolgende Beispiel mit einigen Textbausteinen:

Arbeitsnachweis gemäß Paragraph 2 Nachweisgesetz

  • Name und Adresse der Vertragspartner:
    • Arbeitgeber: Herr/ Frau XY in Straße ZZ in Stadt mit Postleitzahl 12345
    • Arbeitnehmer: Herr/ Frau XY in Straße ZZ in Stadt mit Postleitzahl 12345
  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses: Das Arbeitsverhältnis hat am AA.BB.CCCC begonnen und gilt unbefristet/ endet am DD.EE.FFFF.
  • Ort der Tätigkeit: Der Arbeitsort ist Stadt XY.
  • Aufgaben des Arbeitnehmers
  • Jobtitel: Der Arbeitnehmer ist als JOBTITEL angestellt.
  • Vergütung: Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Gehalt in Höhe von XXXX,XX EUR brutto, welches am letzten Bankarbeitstag des Monats zu zahlen ist.
  • Arbeitszeit: Die Wochenarbeitszeit beläuft sich auf YY Stunden.
  • Urlaubsanspruch: Der Arbeitnehmer erwirbt im Rahmen seiner Tätigkeit einen Urlaubsanspruch in Höhe von XX Tagen jährlich.
  • Kündigung: Der Arbeitnehmer/Arbeitgeber kann den Vertrag X Wochen zum Monatsende kündigen.
  • Allgemeine Hinweise – Vermerk, falls Tarifverträge zum Tragen kommen

Stadt XY, am AA.BB.CCCC

Unterschrift des Arbeitsgebers

Was, wenn der Arbeitsgeber keinen Nachweis ausstellt?

Zum einen kann der Arbeitnehmer sein Recht auf diesen Nachweis erwirken. Zum anderen entstehen dem Arbeitgeber womöglich Nachteile aus dem fehlenden oder unvollständigen Nachweis, da er sich dann beispielsweise nicht auf einen Tarifvertrag berufen kann, auch wenn dies zu seinem Vorteil wäre. Wer sich auf solch einen Vertrag berufen will, muss diese Klausel als Arbeitgeber demnach gezielt in den Arbeitsnachweis aufnehmen.

Dieser Beitrag wurde am 22. Juni 2019 veröffentlicht.