Abnahmeprotokoll

Wer in Deutschland ein Haus bauen will, hat verschiedene bürokratische Hürden zu meistern. Ist die heiß ersehnte Baugenehmigung endlich erteilt, so ist dies erst der Anfang. Während der Bauphase ist fast immer mit der einen oder anderen unerfreulichen Überraschung zu rechnen. Zum Schluss der Bauphase steht dann die Bauabnahme an. Dabei wird geprüft, inwiefern die Vorgaben des zuvor unterschriebenen Bauvertrags erfüllt wurden und das fertige Objekt der Baubeschreibung entspricht. In diesem Zusammenhang ist das schriftliche Abnahmeprotokoll von Bedeutung.

Wozu dient das Abnahmeprotokoll?

Ein Bauabnahmeprotokoll wird erst nach der Fertigung des Baus erstellt. Sollten Mängel am Objekt vorliegen, werden diese in dem Protokoll festgehalten. In Form einer optischen Kontrolle wird der aktuelle Gebäudezustand mit den Details der Baubeschreibung verglichen. Mögliche Abweichungen zwischen dem Ist- und Soll-Zustand landen im Abnahmeprotokoll. Wer sich als Bauherr absichern möchte, achtet penibel darauf, dass die folgenden Punkte allesamt in dem Protokoll auftauchen:

  • Frühere Mängel, die noch nicht fachgerecht behoben worden sind
  • Neue Mängel, die erst im Rahmen der Bauabnahme aufgefallen sind
  • Arbeiten, die aus der Sicht des Bauherrn nicht fachgerecht durchgeführt worden sind

Experten-Tipp: Bauherren tun gut daran, einen Sachverständigen für die Bauabnahme um Hilfe zu bitten. Diesen fachkundigen Personen fallen häufig Mängel auf, die unerfahrene Bauherren schlichtweg nicht sehen. Die Kosten für den Sachverständigen können den Bauherren im Anschluss an die Bauabnahme viel Ärger und weitere Kosten ersparen. Ist das Abnahmeprotokoll unterschrieben, so geht das Haus nicht nur in den Besitz des Bauherrn über. Vielmehr bestätigt der Bauherr mit seiner Unterschrift, dass das Haus (bis auf die aufgeführten Mängel) den Auflagen des Bauvertrags entspricht.

Der Bauträger muss demnach nur im Rahmen der Mängelliste des Protokolls nachbessern. Hat der Bauherr das Protokoll bereits unterschrieben und einen weiteren Mangel später festgestellt, der nicht im Protokoll aufgeführt ist, so ist er fortan in der Beweispflicht. Bei groben Mängeln ist es im Übrigen sinnvoll, eine Unterschrift des Abnahmeprotokolls gänzlich zu verweigern. Solch ein Mangel könnte zum Beispiel eine nicht funktionierende Heizungsanlage sein.

Wichtige Informationen zum Bauvertrag

Wenngleich die Bauabnahme vor allem dem Schutz der Bauherren dient, ist das Abnahmeprotokoll nicht unbegrenzt wirksam. Nicht jeder Mangel, der dem Bauherrn im Rahmen der Abnahme auffällt, muss von dem Bauträger auch beseitigt werden. Dies hat folgenden Grund: Wirksam sind nur die Mängel, zu denen es eine Definition oder genaue Baubeschreibung im Bauvertrag gibt. Daher sollten Baubeschreibungen bereits vor dem Baustart möglichst detailliert verfasst werden. Nur dann lassen sich Abweichungen von diesen Beschreibungen später als Mängel geltend machen.

So könnte Ihr Abnahmeprotokoll aussehen

Um alle Mängel gewissenhaft zu dokumentieren, bietet sich ein Bauabnahmeprotokoll in dieser Form an:

Abnahmeprotokoll

Bauherr:

Bauleitung/Architekt:

Bauträger:

Objekt:

Vertragsnummer:

Dokumentation der beidseitigen Feststellungen

Raum/Stockwerk:

Mängel: Ja/Nein

Befund:

Frist zu Behebung:

Anmerkungen:

Werk abgenommen/Abnahme zurückgestellt

Ort/Datum:

Unterschrift des Unternehmers:

Unterschrift der Bauleitung/des Architekten:

Unterschrift des Auftraggebers/Bauherrn:

Wichtig: Der mittlere Absatz lässt sich beliebig oft in das Abnahmeprotokoll einfügen, um Mängel in allen Räumen/Stockwerken detailliert zu dokumentieren.

Dieser Beitrag wurde am 5. August 2019 veröffentlicht.