Adressänderung – was ist zu beachten?

Bei einem Umzug gibt es einiges zu tun. Während das Packen, Transportieren und Einrichten aller Habseligkeiten vor allem ein Kraftaufwand ist und gewiss die meiste Zeit in Anspruch nimmt, gibt es nebenher noch einige teils notwendige Fleißarbeiten zu erledigen. Das betrifft vor allem solch Formalitäten wie Mitteilung der neuen Anschrift bei verschiedenen Einrichtungen. Wer sich im Internet schlau macht, kommt schnell auf die ein oder andere diesbezügliche Checkliste und stellt fest, dass es da einige Kontakte zu beachten gibt.

So ist der Gang zum Einwohnermeldeamt beispielsweise sowieso zwingend, jedoch bei vielen anderen Institutionen eine Adressänderung nur optional. Nichtsdestotrotz empfiehlt sich diese Mitteilung, zumal es mitunter bequeme Onlineservices gibt, sodass die Information bei den wichtigsten Adressen nicht ausbleibt.

Wo ist die Adressänderung direkt notwendig?

Ist die neue Wohnung also bezogen und gegebenenfalls die neue Heimat sogar in einer andere Stadt verlagert, so steht als erstes der Gang zum zuständigen Einwohnermeldeamt an, damit der Umzug sozusagen offiziell vollzogen ist. Mitzuführen ist dafür der Personalausweis sowie eine Bescheinigung für die neue Wohnung. Wichtig: geschieht die Anmeldung nicht innerhalb von zwei Wochen, so ist unter Umständen mit einem Bußgeld zu rechnen. Auch bei der Kfz-Zulassungsstelle ist ein persönliches Erscheinen notwendig, sofern man ein Fahrzeug besitzt. Dort nämlich wird die Adressänderung im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aktualisiert.

Weiterhin muss das Finanzamt informiert werden. Geschah der Umzug innerhalb einer Gemeinde, so genügt es, bei der nächsten Steuererklärung die neue Adresse anzugeben. Andernfalls jedoch muss die Adressänderung dem bisherigen Finanzamt schriftlich mitgeteilt werden. Hundebesitzer müssen bedenken, dass natürlich auch das neue Zuhause des Hundes einer Anmeldung innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde bedarf. Bei Versorgungsbetrieben für Wasser, Strom etc. geht die Adressänderung meist ohnehin mit dem Aus- und Einzug einher, sollte aber doch stets im Hinterkopf behalten werden.

Wo die neue Adresse noch angegeben werden sollte

Ähnlich wie bei der Strom- und Wasserversorgung gehören auch die Sicherstellung des Telefon- und Internetanschlusses meist sowieso zu den Erledigungen eines Umzugs. Immerhin ist zuweilen ein Installationstermin mit einem zuständigen Mitarbeiter vor Ort nötig oder es findet ein Anbieterwechsel statt. So oder so sollte sichergestellt werden, dass die jeweiligen Anschlüsse für die aktuelle Adresse gelten. Im Zweifelsfalls genügt ein Anruf, ein formloses Schreiben oder der Blick in den Servicebereich auf der jeweiligen Website.

Auf eine dieser Arten findet außerdem die Adressänderung beim Arbeitgeber, Hochschule, Schule oder Kindergarten sowie bei Leistungserbringern wie etwa Kindergeld, BAföG oder Rente statt. Insbesondere für letztere empfiehlt sich eine unverzügliche Mitteilung der Adressändern um kein Ausbleiben beziehungsweise eine Kürzung der Leistungen zu riskieren.

Mitteilung der Adressänderung per Musterbrief

Bei vielen Einrichtungen ist mit einem Anruf oder formlos per Mail die neue Adresse schnell und ohne großen Aufwand oder Kosten mitgeteilt. Wer aber ganz sicher gehen will, verschickt per Brief ein entsprechendes Schreiben mitsamt einer Bitte um Bestätigung der Änderung – idealerweise mit Angabe der eigenen Email-Adresse um auf der Gegenseite keine Kosten zu verursachen. Für ein solches Schreiben findet sich im Internet schnell ein Musterbrief beziehungsweise eine Vorlage, was sich aber ebenso auch selbst mittels Word schreiben lässt.

Als Betreff genügt beispielsweise „Adressänderung wegen Umzug“ und anschließend die entsprechende Information mit der genauen neuen Adresse. Wichtig ist außerdem, mit anzugeben, ab wann diese gilt und schlussendlich Unterschrift nicht zu vergessen. Im Übrigen: Betrifft die Adressänderung nicht etwa eine Privatperson sondern eine Firma o.ä., so sollte natürlich auch das hauseigene Vereinspapier in der üblichen Optik verwendet werden.

Wo die Adressänderung gern mal vergessen wird

Von den bisher genannten Institutionen abgesehen, gibt es noch einige Kontakte, die es unter Umständen zu bedenken gilt, beispielsweise um deren Post nicht zu verpassen. Dies betrifft Vereine und Parteien, Fördermitgliedschaften, Online-Services mit Adressbezug wie etwa Shops, Glücksspielanbieter und Lotterien, der ADAC oder Zeitschriftenabonnements. Insofern lohnt es sich durchaus, nach dem Umzug noch für einige Zeit die Vorlage der Adressänderung schnell mal per Brief versenden zu können. Zu guter letzt sei außerdem auf den Service der Post hingewiesen.

Für Eventualitäten: Nachsendeauftrag und Umzugsmitteilung

Wer sich gänzlich absichern und sicherstellen möchte, dass zwischen der alten und neuen Adresse keine Sendung verloren geht, kann die besonderen Dienste der Deutschen Post nutzen. Zum einen lässt sich dort gegen Gebühr für 6, 12 oder 24 Monate ein Nachsendeauftrag erteilen. Damit wird in die alte Adresse gesandte Post bei der neuen zugestellt und man sieht direkt, bei wem die Adressänderung noch nicht eingetragen ist. Zum anderen kann via kostenloser Umzugsmitteilung direkt online die Adresse in der großen Datenbank der Deutschen Post aktualisiert werden. Unternehmen, welche bei der Post registriert sind und die die alte Adresse bereits kannten, werden daraufhin automatische über Adressänderung informiert. 

Dieser Beitrag wurde am 3. April 2021 veröffentlicht.